Die gelenkerhaltende Hüftchirurgie hat durch die zunehmende Etablierung der Hüftgelenksarthroskopie (Hüftgelenksspiegelung) in den letzten ein bis zwei Dekaden eine bedeutende Erweiterung um eine minimal invasive Operationstechnik erfahren. Hierbei können über zumeist drei, gelegentlich vier kleine Hautschnitte eine Kamera und verschiedene Instrumente in das betroffene Hüftgelenk eingeführt und krankhafte Veränderungen behandelt werden.
Erste Versuche, das Hüftgelenk zu spiegeln, wurden schon in den 30er Jahren des letzten Jahrhunderts unternommen. Bis zum Ende des Jahrhunderts erfolgten Hüftgelenkspiegelungen vor allem zu diagnostischen Zwecken, so wurden beispielsweise Gewebeproben aus dem Hüftgelenk für mikroskopische Untersuchungen gewonnen. Wesentliche therapeutische Maßnahmen konnten jedoch nicht minimal invasiv vorgenommen werden, sondern erfolgten über „offene“ Verfahren.
Mit deutlichen technischen Verbesserungen der Instrumente seit den 2000ern können zunehmend gut zugängliche Veränderungen im Hüftgelenk arthroskopisch erreicht und therapiert werden. Heute ist die Hüftarthroskopie aus dem Spektrum der operativen Techniken für die gelenkerhaltende Hüftchirurgie nicht mehr wegzudenken und an den orthopädischen Fachkliniken der Hessing-Stiftung seit fünf Jahren fest etabliert.
So können über diese Art der „Schlüssellochchirurgie“ beispielsweise knöcherne Fehlformen am Hüftkopf-Schenkelhals-Übergang abgetragen (also ein sog. Hüftimpingement behandelt), Veränderungen des Gelenkknorpels und der Gelenklippe therapiert und schmerzhafte Schleimhautveränderungen verödet werden (siehe Abbildung 1). Die Hüftgelenksarthroskopie ist wesentlich schonender als „offene“ Verfahren und verkürzt nicht nur die Krankenhausaufenthaltsdauer, sondern auch die Nachbehandlungsphase.
Voraussetzung für den Einsatz einer Hüftgelenksarthroskopie ist eine gründliche Voruntersuchung der PatientInnen. Neben der Erfassung sämtlicher mit dem Hüftgelenk in Zusammenhang stehender Beschwerden im Arzt-Patienten-Gespräch und einer differenzierten klinischen Untersuchung des betroffenen Hüftgelenks, ist eine qualitativ hochwertige Bildgebung mit speziellen Röntgenbildern und einer speziellen MRT-Untersuchung unverzichtbar. Abhängig von den erhobenen klinischen und radiologischen Befunden wird der Behandelnde dann entscheiden, ob das Ziel einer adäquaten Therapie der Befunde mittels Hüftgelenksarthroskopie erreicht werden kann. Ist das der Fall, kann das minimal invasive und damit schonendere Verfahren angewandt werden und so helfen, die Lebensqualität der PatientInnen zu verbessern.