Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG)
Das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) ist ein Investitionsprogramm des Bundesgesundheitsministeriums, welches der Förderung zur Digitalisierung und Modernisierung der Krankenhäuser dient. Die Fördermittel werden über den Krankenhauszukunftsfond (KHZF) vom Bund für Soziale Sicherung (BAS) vergeben.
Im Rahmen der Digitalisierungsstrategie haben die Orthopädischen Fachkliniken der Hessing Stiftung folgende Fördertatbestände aus dem Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) beantragt:
- Fördertatbestand 2 „Patientenportal“
- Fördertatbestand 3 „Digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation“
- Fördertatbestand 4 „Einrichtung von teil- oder vollautomatisierten klinischen Entscheidungsunterstützungssystemen“
- Fördertatbestand 5 „Digitales Medikationsmanagement“
- Fördertatbestand 6 „Digitale Leistungsanforderung“
- Fördertatbestand 10 „IT-Sicherheit“
Die Beschaffung wird durch Fördermittel aus dem Krankenhauszukunftsfond (KHZF) unterstützt, welche wiederum im Rahmen der Europäischen Aufbau- und Resilienzfazilität (AFG) von der Europäischen Union refinanziert werden.